Beratung & Coaching rund um

Externe Prüfungen für Medizinprodukte – Prüfplanung, Laborauswahl und Begleitung

Bei der Herstellung von Medizinprodukten sind zahlreiche Prüfungen erforderlich, die Hersteller nicht im eigenen Haus durchführen können oder dürfen. Externe Prüfungen – etwa die Bioburden-Bestimmung, Sterilitätstests, Biokompatibilitätsprüfungen oder die Reinraumqualifikation – erfordern akkreditierte Prüflabore mit spezialisierter Ausstattung und Expertise.

Die Herausforderung liegt nicht nur in der Prüfung selbst, sondern in der Planung: Welche Prüfungen sind regulatorisch erforderlich? Welche Normen gelten? Welches Labor ist geeignet? Und wie werden die Ergebnisse in die Technische Dokumentation integriert? Genau hier unterstützen wir: Wir planen die externen Prüfungen für Ihre Medizinprodukte, wählen geeignete Labore aus und begleiten den gesamten Prozess bis zur Ergebnisbewertung.

Fachlich geprüft von Dr. Gernot Oberländer
Diplombiologe (Zoologie, Physiologie, Biochemie) · 20 Jahre Fachexperte bei TÜV Rheinland (0197) für Sterilisation, Bioburden, Umgebungsüberwachung und Reinraumqualifikation · Beratung seit 2013

Welche externen Prüfungen sind bei Medizinprodukten erforderlich?

Die Art und der Umfang der erforderlichen externen Prüfungen für Medizinprodukte hängen von der Produktklassifizierung, der Zweckbestimmung und den eingesetzten Materialien ab. Grundsätzlich lassen sich die Prüfungen in mehrere Bereiche einteilen.

Mikrobiologische Prüfungen umfassen die Bioburden-Bestimmung nach DIN EN ISO 11737-1, Sterilitätstests nach ISO 11737-2 sowie Endotoxin-Prüfungen (LAL-Test). Für sterile Produkte sind diese Prüfungen unverzichtbar – sowohl im Rahmen der initialen Prozessvalidierung als auch für die routinemäßige Chargenfreigabe.

Biokompatibilitätsprüfungen nach EN ISO 10993-1 bewerten die biologische Verträglichkeit der Materialien im Kontakt mit dem menschlichen Körper. Je nach Kontaktart und -dauer sind unterschiedliche Tests erforderlich – von der Zytotoxizität über Sensibilisierung und Irritation bis hin zu systemischen Toxizitätstests und Implantationsversuchen. Die chemische Charakterisierung nach ISO 10993-18 bildet dabei häufig die Grundlage für eine toxikologische Risikobewertung nach ISO 10993-17.

Partikel- und Reinheitsprüfungen umfassen die partikuläre und chemische Reinheit von Produktoberflächen, die mit der Validierung von Reinigungsprozessen sichergestellt wird. Gerade bei implantierbaren Produkten und Produkten mit Kontakt zu verletzter Haut oder Blut sind diese Prüfungen sicherheitsrelevant.

Umgebungsüberwachung und Reinraumqualifikation dienen dem Nachweis, dass die Produktionsumgebung die geforderten Partikel- und Keimgrenzwerte einhält. Die Qualifikation von Reinräumen erfolgt nach DIN EN ISO 14644, die Umgebungsüberwachung (Environmental Monitoring) nach unternehmenseigenen Vorgaben, die sich an der EN 17141 orientieren.

Auf einen Blick – Typische externe Prüfungen für Medizinprodukte:

Mikrobiologie: Bioburden (ISO 11737-1), Sterilität (ISO 11737-2), Endotoxine (LAL-Test)
Biokompatibilität: Zytotoxizität, Sensibilisierung, Irritation, systemische Toxizität (ISO 10993-Reihe)
Partikel/Reinheit: Partikuläre und chemische Reinheit, Reinigungsvalidierung
Umgebung: Reinraumqualifikation (ISO 14644), Umgebungsüberwachung nach EN 17141

Laborauswahl – worauf es bei externen Prüfungen ankommt

Ein entscheidender Erfolgsfaktor bei externen Prüfungen für Medizinprodukte ist die Auswahl des richtigen Prüflabors. Die regulatorische Grundanforderung ist klar: Das Labor sollte nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sein – und zwar für die relevanten Prüfverfahren. Eine allgemeine Akkreditierung reicht nicht aus; der Akkreditierungsumfang (Scope) des Labors sollte die konkret benötigten Prüfmethoden abdecken.

Darüber hinaus spielen in der Praxis weitere Faktoren eine Rolle: Erfahrung mit Medizinprodukten (im Gegensatz zu rein pharmazeutischen Prüflaboren), Verfügbarkeit und Durchlaufzeiten, die Bereitschaft zur methodenspezifischen Validierung für Ihr konkretes Produkt sowie die Qualität der Prüfberichte. Letztere ist besonders wichtig: Die Ergebnisse fließen direkt in Ihre Technische Dokumentation ein und werden somit durch die Benannten Stelle geprüft.

Aus der Praxis:
In unserer langjährigen Audittätigkeit haben wir regelmäßig erlebt, dass Prüfberichte externer Labore unvollständig oder unklar formuliert waren – was dann beim Hersteller zu Rückfragen und Verzögerungen im Zertifizierungsprozess führte. Unsere Empfehlung: Definieren Sie die Anforderungen an den Prüfbericht vorab in einem Lastenheft und stimmen Sie die Vorgehensweise detailliert mit dem Labor ab, bevor die Prüfung beginnt.
Pruefplanung-Laborauswahl-und-Begleitung

Methodenvalidierung – produktspezifischer Nachweis im Labor

Bevor ein Labor die Routinebestimmung des Bioburden an Ihren Medizinprodukten durchführen kann, ist in der Regel eine produktspezifische Methodenvalidierung erforderlich. Das Material und die Geometrie Ihres Produkts beeinflussen maßgeblich die Wiederfindungsrate – also den Anteil der tatsächlich vorhandenen Keime, der im Labortest nachgewiesen werden kann.

Die Methodenvalidierung nach DIN EN ISO 11737-1 umfasst Wiederfindungsversuche mit künstlich kontaminierten Prüfmustern, die Bestimmung eines Korrekturfaktors und die Festlegung der optimalen Extraktionsmethode. Dieser Schritt wird häufig unterschätzt: Ohne validierte Prüfmethode sind die Ergebnisse der Routineanalytik nicht belastbar.

Auch bei Biokompatibilitätsprüfungen kann eine Methodenvalidierung erforderlich sein – etwa bei der chemischen Charakterisierung nach ISO 10993-18, wenn produktspezifische Extraktionsbedingungen festgelegt werden. Die Wahl der Extraktionslösung und -bedingungen sollte dabei die tatsächlichen Anwendungsbedingungen des Medizinprodukts widerspiegeln.

Dokumentation und Integration in die Technische Dokumentation

Die Ergebnisse externer Prüfungen für Medizinprodukte fließen direkt in die Technische Dokumentation ein – als Nachweis der Erfüllung grundlegender Sicherheits- und Leistungsanforderungen nach Anhang I der MDR. Die Prüfberichte des Labors sind dabei nicht einfach abzulegen, sondern zu bewerten und in den Kontext der Gesamtdokumentation einzuordnen.

Wir empfehlen, für jede Prüfung eine kurze Bewertung zu erstellen: Welche Anforderung wird durch diese Prüfung adressiert? Wie sind die Ergebnisse im Verhältnis zu den Akzeptanzkriterien einzuordnen? Gibt es Auffälligkeiten oder Einschränkungen? Diese Bewertung erleichtert dem Prüfer der Benannten Stelle die Nachvollziehbarkeit und reduziert Rückfragen erheblich.

Darüber hinaus sind Prüfberichte als gelenkte Dokumente im QM-System zu behandeln. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach den regulatorischen Anforderungen – die MDR fordert in Artikel 10 (8) eine Aufbewahrung von mindestens 10 Jahren (bei implantierbaren Produkten 15 Jahre) nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts.

Qualitätssicherung bei der Zusammenarbeit mit Prüflaboren

Die Zusammenarbeit mit externen Prüflaboren ist aus regulatorischer Sicht ein ausgelagerter Prozess im Sinne der ISO 13485. Das bedeutet: Der Hersteller bleibt für die Qualität der Prüfergebnisse verantwortlich, auch wenn die Prüfung extern durchgeführt wird. In der Praxis umfasst die Qualitätssicherung die vertragliche Regelung der Zusammenarbeit (idealerweise über eine Qualitätssicherungsvereinbarung), die Festlegung von Akzeptanzkriterien vor Prüfbeginn, die regelmäßige Bewertung des Labors im Rahmen des Lieferantenmanagements und die Nachverfolgung von Auffälligkeiten in den Prüfergebnissen.

Für akkreditierte Labore verweist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) auf die Datenbank der akkreditierten Stellen, in der der jeweilige Akkreditierungsumfang einsehbar ist. Dieses Tool ist hilfreich bei der Laborauswahl – aber ersetzt nicht die eigene Bewertung des Herstellers. Zu beachten ist hierbei ebenfalls: Wird das Prüflabor durch die Benannte Stelle unterbeauftragt, benötigt es eine Anerkennung durch die ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten). Die ZLG listet anerkannte Prüflaboratorien auf ihrer Webseite.

Externe Prüfungen im Rahmen der Sterilisationsvalidierung

Ein besonders häufiger Anlass für externe Prüfungen bei Medizinprodukten ist die Validierung von Sterilisationsverfahren. Die Sterilisationsvalidierung beinhaltet je nach Verfahren und Vorgehensweise physikalische Prüfungen (z.B. Temperatur und Druck bei der Dampfsterilisation),  Bioburden-Bestimmungen, Sterilitätstests, Dosisermittlung (bei Strahlensterilisation) und weitere Bestimmungen von Zyklusparametern (z.B. bei der EO-Sterilisation).

Je nach Sterilisationsverfahren gelten unterschiedliche Normen: Die ISO 11135 für Ethylenoxid-Sterilisation, die ISO 11137-1 und -2 für Strahlensterilisation und die ISO 17665 für die Dampfsterilisation.  Noch ziemlich neu ist die ISO 22441 für die Sterilisation mit Wasserstoffperoxid im Niedrigtemperaturverfahren.  Die ISO 14937 stellt eine allgemeine Norm für Sterilisationsverfahren im Gesundheitswesen dar, wenn keine spezifischen Normen existieren.

Prüfplanung – der richtige Zeitpunkt und Umfang

Die Prüfplanung für externe Prüfungen sollte bereits in der Entwicklungsphase beginnen – nicht erst vor der Zertifizierung. Wer die erforderlichen Prüfungen frühzeitig identifiziert, kann Prüfmuster rechtzeitig bereitstellen, Labore reservieren und Durchlaufzeiten einplanen. In der Praxis erleben wir häufig, dass externe Prüfungen zum Engpass werden, weil sie zu spät in den Projektplan aufgenommen oder im Projekt zu spät geplant wurden.

Die MDR fordert in Anhang I die Einhaltung grundlegender Sicherheits- und Leistungsanforderungen. Viele dieser Anforderungen lassen sich nur durch externe Prüfungen nachweisen – die Ergebnisse sind daher ein wesentlicher Bestandteil der Technischen Dokumentation nach Anhang II.

Kosten und Durchlaufzeiten – realistisch planen

Die Kosten und Durchlaufzeiten externer Prüfungen für Medizinprodukte werden häufig unterschätzt. Eine vollständige Biokompatibilitätsbewertung nach ISO 10993-1 kann je nach Umfang der erforderlichen Tests mehrere Monate in Anspruch nehmen und einen fünfstelligen Betrag kosten. Auch mikrobiologische Prüfungen haben relevante Durchlaufzeiten – allein die Sterilitätsprüfung erfordert immer eine mehrtätige Inkubationszeit.

Für die realistische Projektplanung empfehlen wir, frühzeitig Angebote von Laboren einzuholen, Durchlaufzeiten verbindlich zu vereinbaren und Pufferzeiten für eventuelle Wiederholungsprüfungen einzuplanen. Besonders bei neuen Produkten oder geänderten Materialien ist es ratsam, die Prüfplanung parallel zur Designphase zu beginnen – nicht erst nach dem Design Freeze.

Häufige Fehler bei externen Prüfungen

Aus unserer Prüf- und Beratungspraxis kennen wir typische Fehler, die bei externen Prüfungen für Medizinprodukte auftreten. Dazu gehören die Beauftragung von Prüfungen ohne vorherige Methodenvalidierung am eigenen Produkt, die fehlende Abstimmung der Prüfbedingungen zwischen Hersteller und Labor sowie Prüfberichte, die keine eindeutige Zuordnung zu Produktspezifikation und Chargen erlauben. Oftmals ist nicht nachvollziehbar, dass die verwendeten Prüfbedingungen die tatsächlichen Anwendungsbedingungen berücksichtigen.

Ein weiterer häufiger Fehler: Hersteller verlassen sich auf die Expertise des Labors, ohne die Ergebnisse selbst kritisch zu bewerten. Die regulatorische Verantwortung liegt beim Hersteller – nicht beim Labor. Das bedeutet: Sie bewerten die Ergebnisse, Sie integrieren sie in Ihre Dokumentation und Sie ziehen die Schlussfolgerungen für die Konformität Ihres Produkts.

Behördliche Anforderungen und internationale Unterschiede

Die Anforderungen an externe Prüfungen für Medizinprodukte variieren je nach Zielmarkt. In der EU bilden die MDR und die harmonisierten Normen den Rahmen. Die FDA stellt in einigen Bereichen abweichende Anforderungen – etwa bei der Validierung von Aufbereitungsanleitungen (hier referenziert die FDA eigene Guidelines und AAMI TIR Standards anstatt der ISO 17664-Reihe) oder bei der Biokompatibilitätsbewertung.

Für Hersteller, die ihre Produkte international vertreiben, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung der Prüfstrategie auf die relevanten Zielmärkte.

Unsere Leistungen bei externen Prüfungen für Medizinprodukte

Wir begleiten Sie bei der gesamten Planung und Durchführung externer Prüfungen für Ihre Medizinprodukte. Zu unseren Leistungen gehören die Identifikation der erforderlichen Prüfungen auf Basis Ihrer Produktspezifikation und Zweckbestimmung, die Auswahl geeigneter akkreditierter Prüflabore, die Erstellung von Prüfplänen und Lastenheften, die Begleitung der Prüfdurchführung und Bewertung der Ergebnisse sowie die Integration der Prüfberichte in Ihre Technische Dokumentation.

Dabei nutzen wir unser Netzwerk zu spezialisierten Prüflaboren in Deutschland und Europa – aufgebaut über Jahre der Zusammenarbeit in regulatorischen Fragen. Sie profitieren von unserer Erfahrung bei der Einschätzung, welche Prüfungen tatsächlich erforderlich sind – und welche nicht.

Sie benötigen Unterstützung bei externen Prüfungen für Ihre Medizinprodukte?

Wir unterstützen Sie gerne – von der Prüfplanung bis zur Ergebnisbewertung.

Jetzt anfragen →