Diplombiologe · 20 Jahre Leitender Auditor bei TÜV Rheinland (0197) bis Risikoklasse III · Internationale Audits (Kanada, Japan, Taiwan) · Medizinprodukte-Berater seit 2013
Unsere Beratung im Vertrieb von Medizinprodukten
Die MDR definiert in den Artikeln 11, 13 und 14 klar, welche Pflichten Bevollmächtigte, Importeure und Händler erfüllen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Unternehmen ihre Rolle als Wirtschaftsakteur nicht eindeutig kennen – oder die Anforderungen unterschätzen. Unsere Beratung setzt genau hier an: Wir klären Ihre Rolle, analysieren Ihre bestehenden Prozesse und entwickeln gemeinsam mit Ihnen pragmatische Lösungen.
Händler
Prüfpflichten nach Artikel 14 MDR, Beschwerderegister, Lagerung und Transport, Stichprobenverfahren – und die Frage, wann ein Händler zum Hersteller wird.
Mehr erfahren →Importeure
Pflichten nach Artikel 13 MDR, EUDAMED-Registrierung, Produktkennzeichnung, Konformitätsprüfung und Zusammenarbeit mit Herstellern und Behörden.
Mehr erfahren →Bevollmächtigte
Mandatsgestaltung nach Artikel 11 MDR, EUDAMED-Registrierung, Dokumentenpflichten, gesamtschuldnerische Haftung und PRRC-Anforderung.
Mehr erfahren →Rollenklärung (Händler, Importeur oder doch Hersteller nach Art. 16?), Aufbau von Prüf- und Freigabeprozessen, Einrichtung eines Beschwerderegisters, Vorbereitung auf Audits und Behördenüberwachung, Unterstützung bei der EUDAMED-Registrierung, Schulung von Vertriebsteams.
Wir unterstützen Sie – von der Rollenklärung bis zur auditreifen Dokumentation.
