Beratung & Coaching rund um

Vertrieb von Medizinprodukten – Beratung für Händler, Importeure und Bevollmächtigte

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Mit der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) werden die Verantwortlichkeiten im Vertrieb von Medizinprodukten detailliert geregelt.  Händler, Importeure und Bevollmächtigte tragen eigene gesetzliche Pflichten. Wer Medizinprodukte vertreibt, braucht klare Prozesse, fundierte Prüfroutinen und ein Verständnis dafür, wo die eigene Rolle beginnt und wo sie endet.

Wir unterstützen Unternehmen im Vertrieb von Medizinprodukten dabei, ihre regulatorischen Pflichten nach MDR sicher zu erfüllen. Mit über 30 Jahren gemeinsamer Erfahrung als Auditoren bei einer Benannten Stelle kennen wir die typischen Schwachstellen – und wissen, worauf es in der Praxis ankommt.

Fachlich geprüft von Dr. Gernot Oberländer
Diplombiologe · 20 Jahre Leitender Auditor bei TÜV Rheinland (0197) bis Risikoklasse III · Internationale Audits (Kanada, Japan, Taiwan) · Medizinprodukte-Berater seit 2013

Unsere Beratung im Vertrieb von Medizinprodukten

Die MDR definiert in den Artikeln 11, 13 und 14 klar, welche Pflichten Bevollmächtigte, Importeure und Händler erfüllen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Unternehmen ihre Rolle als Wirtschaftsakteur nicht eindeutig kennen – oder die Anforderungen unterschätzen. Unsere Beratung setzt genau hier an: Wir klären Ihre Rolle, analysieren Ihre bestehenden Prozesse und entwickeln gemeinsam mit Ihnen pragmatische Lösungen.

Händler

Prüfpflichten nach Artikel 14 MDR, Beschwerderegister, Lagerung und Transport, Stichprobenverfahren – und die Frage, wann ein Händler zum Hersteller wird.

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Importeure

Pflichten nach Artikel 13 MDR, EUDAMED-Registrierung, Produktkennzeichnung, Konformitätsprüfung und Zusammenarbeit mit Herstellern und Behörden.

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Bevollmächtigte

Mandatsgestaltung nach Artikel 11 MDR, EUDAMED-Registrierung, Dokumentenpflichten, gesamtschuldnerische Haftung und PRRC-Anforderung.

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Medizinprodukteberater

Beratung und Schulung für Medizinprodukteberater nach MDR.

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Auf einen Blick – typische Beratungsanlässe im Vertrieb:
Rollenklärung (Händler, Importeur oder doch Hersteller nach Art. 16?), Aufbau von Prüf- und Freigabeprozessen, Einrichtung eines Beschwerderegisters, Vorbereitung auf Audits und Behördenüberwachung, Unterstützung bei der EUDAMED-Registrierung, Schulung von Vertriebsteams.
Sie vertreiben Medizinprodukte und möchten Ihre MDR-Pflichten sicher umsetzen?

Wir unterstützen Sie – von der Rollenklärung bis zur auditreifen Dokumentation.

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